Kosten und Finanzierung

Neben Semestergebühren in Höhe von derzeit 319,60 Euro sind Honorare für Lehranalyse und Supervision zu zahlen, deren Höhe sich an den regionalen KV-Sätzen für eine Einzelstunde (ca. EUR 90) orientiert. Die Gesamtkosten sind je nach individueller Ausbildungsgestaltung unterschiedlich hoch, da sie vor allem von der Dauer der Lehranalyse sowie der Anzahl und Länge der Ausbildungsanalysen und damit der Anzahl der Supervisionsstunden abhängen. Bei einer fünfjährigen Ausbildung kann von Kosten zwischen 70.000 und 90.000 Euro ausgegangen werden.

Dem gegenüber steht die Möglichkeit, Einnahmen in annähernd gleicher Höhe zu erzielen. Die meisten Auszubildenden finanzieren ihre Ausbildung durch die Honorare für eigene Patientenbehandlungen, die nach dem Vorkolloquium unter Supervision durchgeführt und über die Institutsambulanz abgerechnet werden. Der Stundensatz für Ausbildungsanalysen liegt nur knapp unter der Vergütung der entsprechenden KV-Honorare. So können in der integrierten Ausbildung (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bei 1200 nachzuweisenden Stunden Patientenbehandlung unter Supervision insgesamt Einnahmen von bis zu 70.000 Euro durch diese eigenen Behandlungsfälle erzielt werden.

Die Kosten für Lehranalyse, Supervision, Fachbücher und -zeitschriften usw., sowie ausbildungsbedingte Fahrtkosten können als Werbungskosten beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden. Der zeitliche Aufwand für die Ausbildungsanalysen (8-12 Stunden pro Woche, je nachdem ob zwei oder auch z.B. drei Ausbildungsanalysen geführt werden) kann, individuell unterschiedlich, mit einer Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsstelle kombiniert werden. Dadurch modifiziert sich die Kostenrechnung.