Kosten und Finanzierung

Neben Semestergebühren in Höhe von derzeit 319,60 Euro sind Honorare für Lehrtherapie und Supervision zu zahlen, deren Höhe sich an den regionalen KV-Sätzen für eine Einzelstunde (ca. EUR 90) orientiert. Die Gesamtkosten sind je nach individueller Ausbildungsgestaltung unterschiedlich hoch, da sie vor allem von der Dauer der Lehrtherapie sowie der Anzahl und Länge der Ausbildungtherapien und damit der Anzahl der Supervisionsstunden abhängen. Bei einer fünfjährigen Ausbildung kann von Kosten zwischen 30 000 und 50 000 Euro ausgegangen werden.

 

Dem gegenüber steht die Möglichkeit, Einnahmen in annähernd gleicher Höhe zu erzielen. Die meisten Auszubildenden finanzieren ihre Ausbildung durch die Honorare für eigene Patientenbehandlungen, die nach der Zwischenprüfung unter Supervision durchgeführt und über die Institutsambulanz abgerechnet werden. Der Stundensatz für Ausbildungstherapien liegt nur knapp unter der Vergütung der entsprechenden KV-Honorare. Die Kosten für Lehranalyse, Supervision, Fachbücher und -zeitschriften usw., sowie ausbildungsbedingte Fahrtkosten können als Werbungskosten beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden. Der zeitliche Aufwand für die Ausbildungtherapien kann, individuell unterschiedlich, mit einer Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsstelle kombiniert werden. Dadurch modifiziert sich die Kostenrechnung.

Weiter Informationen zur Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie finden Sie in unserer Infobroschüre.