Bewerbung

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

 

  1. Wissenschaftliche Vorbildung:
    Voraussetzung für die Bewerbung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie, mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie (Diplom/Master). Bei anderen Abschlüssen muss eine Anerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart vorliegen.

  2. Persönliche Eignung:
    Der BewerberIn wählt zwei LehrtherapeutInnen des Instituts aus, mit denen jeweils ein Bewerbungsinterview zur Feststellung der persönlichen Eignung zu führen ist. Die Zulassung oder Ablehnung erfolgt durch den Ausbildungsausschuss tfP. Kriterien für die Eignung zu dieser Ausbildung sind beispielsweise ein Interesse, sich selbst, auch in der Beziehung zum Anderen kennen und verstehen zu lernen. Weiterhin ist eine sich abzeichnende Fähigkeit zur Selbstbeobachtung und Selbstreflexion von Bedeutung, sowie Empathie sich und anderen gegenüber, was einschließt, interpersonale Grenzen einhalten zu können. Wenn die BewerberIn sich zu einer angemessenen Offenheit fähig zeigt, auch weniger gut integrierte und weniger ausgereifte Aspekte der eigenen Person mit Interesse und Aufrichtigkeit zur Kenntnis zu nehmen und zu verstehen, dann sind wichtige Kriterien vorhanden, die für eine Eignung sprechen. Denn es handelt sich um einen Beruf, der die eigene Person als wichtiges diagnostisches und therapeutisches Arbeitsinstrument verwendet.

 

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

 

In der Regel geht dem Bewerbungsprozess ein unverbindliches Informationsgespräch mit der Leitung des Ausgildungsausschusses tfP voraus, außerdem kann Kontakt mit dem/der KandidatensprecherIn aufgenommen werden. Das Bewerbungsverfahren im engeren Sinne beginnt mit der Überweisung der Gebühr für die Bewerbung (200.- Euro).

Danach folgen zwei Bewerbungsgespräche bei LehrtherapeutInnen unseres Institutes, die vom Bewerber/von der Bewerberin ausgesucht werden. Zur Vorbereitung der Bewerbungsgespräche erhält der/die BewerberIn zwei Bewerbungsbögen. Diese sollen ausgefüllt zusammen mit dem Zeugnis des Universitätsabschlusses und einem ausführlichen und persönlich abgefassten Lebenslauf an die zwei von ihm/ihr ausgewählten LehrtherapeutInnen verschickt werden. Der Ausbildungsausschuss tfP berät auf der Grundlage der Interviews und der formalen Voraussetzungen über die berufliche und persönliche Eignung und entscheidet, ob ein Bewerber zur Ausbildung zugelassen wird.

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Leiterin des Ausbildungsausschusses TfP, die Ihnen auch für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung steht:

 

Dr. med. Anke Zeller
Wilhelmstr. 8
72074 Tübingen
07071-9684413
E-Mail: anke.zeller@t-online.de

Sie können gern auch die Kandidatensprecherin kontaktieren:

Larissa Rathgeb, larissa.rathgeb@hotmail.de

Weiter Informationen zur Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie finden Sie in unserer Infobroschüre.