Ausbildungsgänge und Abschlüsse

Die Ausbildungsgänge basieren auf der von Sigmund Freud begründeten Psycho­ana­lyse und ihren Weiter­ent­wicklungen bis zum gegenwärtigen Erkenntnisstand.

 

Nach dem Modell einer integrierten Ausbildung werden analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Kombination vermittelt. Diese „verklammerte“ Ausbildung berechtigt ÄrztInnen und PsychologInnen zur Ausübung und Abrechnung beider Verfahren und erfüllt die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie.

 

Die psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart-Tübingen bietet neben dieser integrierten Ausbildung in analytischer Psychotherapie und tiefenpsychologischer Psychotherapie eine eigenständige tiefenpsychologische Ausbildung zur/zum Psychotherapeutin/en nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) an. Auch hier werden die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie erfüllt. Die Ausbildung vermittelt die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auf der Grundlage psychoanalytischer Konzepte und Selbsterfahrung. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Integration von theoretischen und klinischen Inhalten.

 

Die Ausbildungsgänge sind anerkannt

 

  • von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

  • von der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LAEK-BW)

  • vom Regierungspräsidium Stuttgart nach dem Psychotherapeutengesetz (RP-BW)

  • von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)

  • von der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) (gilt nur für analytische Psychotherapie)

  • von der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) (gilt nur für analytische Psychotherapie)

Folgende Ausbildungsgänge und Abschlüsse werden an unserem Institut angeboten:

 

  • ÄrztInnen kön­nen parallel Inhalte der ärztlichen Wei­terbildung für die Facharztausbildung "Psychoso­matische Medizin und Psychotherapie" oder "Psychiatrie und Psychotherapie" sowie die Inhalte zur Bereichsbezeichnung "Psycho­analyse" erwerben.

  • FachärztInnen mit Fachkunde für "Psychiatrie und Psychotherapie", für "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" sowie für "Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie und Psychotherapie" können die Bereichsbezeichnung "Psychoanalyse" erwerben

  • PsychologInnen mit Diplom oder Masterabschluss können die Approbation als "Psycho­logi­sche PsychotherapeutIn" mit der Fachkunde "Tiefenpsychologisch fundierte Psycho­therapie" bzw. „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und "Analytische Psychotherapie" erwerben.

  • Psychologische PsychotherapeutInnen und Ärzte mit der Fachkunde "Tiefenpsychologisch fundierte Psy­cho­therapie" können eine zweite Fachkunde "Analytische Psychotherapie" erwerben.

  • Darüber hinaus können ÄrztInnen und PsychologInnen den Abschluss "PsychoanalytikerIn (DPV)" erwerben und als Mitglied in die DPV, die IPV und die DGPT aufgenommen werden, wenn sie die verklammerte Ausbildung gewählt haben.

  • AkademikInnen anderer Berufsgruppen (z.B. PhilosophInnen, PädagogInnen, LehrerInnen, TheologInnen, JuristInnen, Kunst-, Kultur-, Sozial-, Politik-, Wirtschafts-, sowie NaturwissenschaftlerInnen), die die psychoanalytische Methode in ihrem Arbeitsfeld anwenden wollen, können die Weiterbildung in Psychoanalytischer Sozial- und Kulturtheorie absolvieren. Diese berechtigt jedoch weder zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit der Möglichkeit zur Abrechnung therapeutischer Leistungen, noch zur privaten Ausübung psychotherapeutischer Heilkunde.

Das Ausbildungsangebot an Theoriestunden und die Richtlinien zur Selbsterfahrung gehen aus Qualitätsgründen teilweise über die Mindestanforderungen der Weiterbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg beziehungsweise des Regierungspräsidiums Stuttgart als Ausbildungsstätte nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) hinaus. Der berufsrechtliche Abschluss der Ausbildung beinhaltet für ÄrztInnen das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg und für PsychologInnen das erfolgreiche Bestehen der staatlichen Approbationsprüfung beim Regierungspräsidium Stuttgart. Der Abschluss "PsychoanalytikerIn (DPV)" kann durch das erfolgreiche Bestehen eines von der DPV privatrechtlich organisierten Kolloquiums erworben werden.